Gericht setzt als Streitwert 25.000 Euro bei Raubkopien fest
Raubkopien sind schon lange kein Kavaliersdelikt mehr, besonders dann nicht, wenn damit auch noch Geld erwirtschaftet wird:
Der Streitwert von 25.000 Euro ist gerechtfertigt, wenn bei eBay Raubkopien von Hörbüchern angeboten werden, die auf der Bestsellerliste stehen.
Dies hat das Amtsgericht (AG) Köln entschieden (Urteil vom 23. Januar, Az. 124 C 375/06). “Zur Begründung führte die Richterin an, dass ein derartig hoher Streitwert auch dazu diene, zukünftige rechtswidrige
Kopien zu verhindern. Hinsichtlich der anzusetzenden Gebühr kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass in derartigen Fällen die Mittelgebühr von 1,3 anzusetzen sei”, heißt es auf der Internetseite der Kanzlei Dr. Bahr.
Quelle: Börsenblatt Online vom 28.3.2007
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