Buchstöckchen
Der Hörbuch-Blog hat mir ein Buchstöckchen zugeworfen. Ein Hörbuch- oder Podcast-Stöckchen wäre mir lieber, aber ich mache gerne mit.
Was ist zu tun?
- Nimm das erste Buch in deiner Nähe (das mindestens 123 Seiten hat)
- Öffne das Buch auf Seite 123. Finde den fünften Satz
- Poste die nächsten drei Sätze
- Wirf dein Stöckchen auf fünf weitere Blogger.
Was ist ein Stöckchen? Hier die Antwort.
Hier sind meine Sätze:
Nach § 57 AktG dürfen den Aktionären die Einlagen nicht zurückgewährt werden. Anspruchsgrundlage der Gesellschaft ist hierbei § 62 Abs. 1 AktG, wonach Aktionäre der Gesellschaft Leistungen, die sie entgegen den Vorschriften des Aktiengesetzes von ihr empfangen haben, zurückzugewähren haben. Diese Spezialnorm geht anderen Ansprüchen, wie etwa solchen aus §§ 812 ff BGB, vor.
(aus: Buck-Heeb, Kapitalmarkrecht)
Herrje, drei Paragraphen in drei Sätzen. Ich hab ein staubtrockenes Buch erwischt.
Ich gebe das Stöckchen an Prospero weiter, der - so fürchte ich - gar keine Stöckchen haben will und an Markus.
Filed under: In eigener Sache

Vielleicht ist die Furcht im ersten Fall ja unbegründet, im zweiten (meinem) wäre sie es jedoch gewesen. Ich glaube ich habe dieses Stöckchen schon mehrfach abgelehnt. In keinem der Fälle lag es an den Stöckchenwerfern.
Ich nenne hier aber wenigstens das Buch, das gerade am nächsten liegt: Jonanthan Franzen: Die Korrekturen.
[...] Jedenfalls nicht hier. Ich habe das Ganze nämlich schon dort erledigt, liebes Hörbuch- und Podcast-Blog. [...]